Vertragsrecht

Das Vertragsrecht beinhaltet bereits die vorvertragliche Beratung, die Erstellung und Prüfung von bestehenden Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vorsorgliche Rechtsberatung im Vorfeld eines sich erst entwickelnden Rechtstreites vermeidet spätere Risiken und Unklarheiten. Auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung ist die kompetente rechtliche Beurteilung der dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Verträge von zentraler Bedeutung.  

 

Das Vertragsrecht beschäftigt sich insbesondere mit dem Zustandekommen von Verträgen, Fragen der Stellvertretung, Vertragsverletzung, Leistungsverzuges, Gewährleistung etc.. Die allgemeinen Regeln des Schuldrechts gelten für sämtliche privatrechtlichen Verträge, seien es beispielweise im Kauf-, Gesellschafts- oder Mietrecht.

 

Eine Vielzahl von vertragsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten lassen sich bei der Beachtung von einigen Grundregeln leicht vermeiden. Ob Autokauf, Bestellung im Internet oder Streit über Handwerkerrechnungen. Wir kämpfen für Ihr Recht!

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