Haben Sie gerade einen abenteuerlichen Urlaub beendet? Haben 500 Kakerlaken sich mit Ihnen Ihr Hotelzimmer geteilt und war die neu angelegte Hotelanlage oder gar die
Nachbarschaft eine neue Großbaustelle? Haben Sie vergeblich nach dem im Katalog so farbenfroh abgebildeten Swimmingpool und dem Wellnessbereich gesucht? Hämmernder Discolärm im „ruhigen
Familienhotel“ bis in die frühen Morgenstunden? War Ihr Flug überbucht, mussten Sie stundenlang auf einen verspäteten Anschlussflug warten, hat die Fluggesellschaft gar Ihr Gepäck verloren? In allen
diesen Fällen und vielen weiteren sind wir Ihre Ansprechpartner in dem Tätigkeitsschwerpunkt Reiserecht.
Im Reiserecht beschäftigt man sich mit allen juristischen Aspekten des Reisens. Insbesondere für Pauschalreisen gibt es eine ganze Reihe von rechtlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch. Der
Reiseveranstalter haftet für eine Vielzahl von Reisemängeln. Dazu gehört etwa die mangelhafte Durchführung der Reise, wie etwa ein defektes und verdrecktes Hotelzimmer, die Unterlassung zugesagter
Leistungen oder Eigenschaften oder etwa die anderweitige Unterbringung, mangelnde Freizeit- und Sportangebote, Ausstattung etc. Seit 2009 wurde durch den Europäischen Gerichtshof und neuere
internationale Abkommen und EU-Regelungen auch die Haftung von Fluggesellschaften im Zusammenhang mit Verspätungen, Flugausfällen und Gepäckverlusten für die Verbraucher verbessert. Auch die Bahn
kann ihre Fahrgäste nicht mehr beliebig auf Züge warten lassen, ohne eine Entschädigung leisten zu müssen. Ferner regelt das Reiserecht auch die Haftung für Personenschäden. Das Reiserecht enthält
unzählige Regelungen, die durch eine große und oftmals differierende Kasuistik von den Gerichten im Einzelfall ausgelegt werden. Oft benötigt werden Abgrenzungen zu anderen Rechtsgebieten,
beispielsweise sind Ansprüche wegen einer mangelhaften Ferienwohnung eher mietrechtlicher Natur, denn dem Reisrecht zuzuordnen. Auf Grund der Komplexität des Reiserechtes benötigen Sie daher
einen Rechtsanwalt, der sich in diesen Bereichen spezialisiert hat und der die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung genau kennt.
Sprechen Sie uns an. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Wir werden Ihnen erläutern, was Sie für Rechte haben, welche Rechte das Reiseunternehmen bzw. die
Fluglinie hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Wir vertreten Ihre Interessen kompetent vor Gericht oder auch im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung.
Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns unter der Telefonnummer an oder senden Sie uns eine E-Mail.
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