Ein Verkehrsunfall kostet Nerven und Mühe – folgt doch auf den Schock des Ereignisses die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung. Selbst wenn Sie an dem Unfall keine Schuld tragen, müssen Sie um Ihr Recht kämpfen.
Viele Geschädigte, die in Eigenregie ihre Ansprüche anmelden, verzichten dabei auf gutes Geld, da ihnen nicht sämtliche Schadenspositionen bekannt sind. Aus diesem Grund wird der Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens nur sehr selten gestellt. Ebenso zahlt die gegnerische Versicherung auch nicht die Kostenpauschale und den Nutzungsausfall, wenn nicht ausdrücklich danach gefragt wird. Wurden Sie bei dem Unfall verletzt? Dann haben Sie einen Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld.
Hierfür hat die gegnerische Versicherung einzustehen – ebenso wie für die Kosten meiner Beauftragung!
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